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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge zwischen der Nord-Ostsee-Touristik GmbH (nachstehend „NORD-OSTSEE-TOURISTIK“ genannt) und Unternehmern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Die Regelungen über Pauschalreisen gem. §§ 651 a ff BGB finden auf diese Verträge keine Anwendung.

Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

1. Der Abschluss des Vertrages

1.1. Der Vertrag zwischen NORD-OSTSEE-TOURISTIK und dem Auftraggeber soll schriftlich (Textform ausreichend), einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche abgeschlossen werden und erhält seine Gültigkeit durch die Rücksendung einer unterzeichneten Ausführung des Angebotes durch den Auftraggeber an NORD-OSTSEE-TOURISTIK.
1.2. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm eingeschalteten Personen (insbesondere Mitarbeiter des Auftraggebers) bevollmächtigt sind, den Vertrag abzuschließen, Änderungen zu vereinbaren, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.3. NORD-OSTSEE-TOURISTIK schließt Verträge ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten auch für künftige Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nur, wenn NORD-OSTSEE-TOURISTIK diese schriftlich bestätigt hat.
1.4. Orts- und Hotelprospekte sind nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurden.

 

2. Zahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages ist ein Betrag von 125,- € innerhalb einer Woche zu zahlen, sofern nicht eine höhere Anzahlung ausdrücklich vereinbart ist.
2.2. Bis vier Wochen vor Reiseantritt sind 95 % des vereinbarten Gesamtbetrages (unter Anrechnung einer nach Ziffer 2.1 geleisteten Zahlung) zu zahlen. Der Restbetrag ist nach Reiseende zu zahlen.
2.3. Wurden Zahlungen gem. den Ziffern 2.1 oder 2.2 vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, kann NORD-OSTSEE-TOURISTIK die Leistung verweigern und nach Mahnung sowie Setzen einer angemessenen Frist zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen bzw. bei begonnenen Reisen fristlos kündigen, wobei Schadenersatzansprüche unberührt bleiben. Führt der Auftraggeber in diesem Fall die Reise nicht durch, so kann NORD-OSTSEE-TOURISTIK statt der genannten Ansprüche auch eine Entschädigung nach Ziff. 6. des Vertrags verlangen.

 

3. Leistungen

3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
3.2. Für Nebenabreden etc. gelten die in den Ziffern 1.1. und 3.3. enthaltenen Regelungen.
3.3. Die von NORD-OSTSEE-TOURISTIK in der Leistungsbeschreibung angegebene touristische Einstufung der Unterbringung des Auftraggebers bzw. seiner Gruppe bezieht sich auf die landestypische Klassifizierung.

 

4. Preise/Preisänderungen

4.1. Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist NORD-OSTSEE-TOURISTIK berechtigt, den vereinbarten Gesamtgruppenpreis unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zu erhöhen, sofern nachweisbar und nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführte notwendige Preisänderungen der Leistungsträger vorliegen.
4.2. Ist in den Vertragsunterlagen ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese vom Auftraggeber nicht erreicht, so ist NORD-OSTSEE-TOURISTIK berechtigt, sich hieraus ergebende Preisänderungen vorzunehmen. Ziff. 4.4 gilt in diesem Fall nicht.
4.3. Sollte eine Anhebung des derzeitigen Inlands-MwSt.-Satzes nach Vertragsschluss erfolgen, berechtigt dies NORD-OSTSEE-TOURISTIK zur Berechnung der geänderten MwSt..
4.4. Bei Erhöhung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber NORD-OSTSEE-TOURISTIK geltend zu machen. Schriftform wird dem Auftraggeber zur Beweissicherung empfohlen.
4.5. Ausgewiesene Preise sind – soweit nicht anders angegeben – Netto-Preise (nicht verprovisionierbare Preise) in Euro.

 

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen von vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von NORD-OSTSEE-TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
5.2. NORD-OSTSEE-TOURISTIK wird den Auftraggeber über Änderungen einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis informieren. Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Auftraggeber vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder ein anderes Gruppenreiseangebot verlangen. Der Auftraggeber hat diese Rechte nach Zugang der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung unverzüglich gegenüber NORD-OSTSEE-TOURISTIK geltend zu machen.
5.3. NORD-OSTSEE-TOURISTIK behält sich vor, die Abwicklung der Reise unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und nach vorheriger Information einem Kooperations-Partner zu übertragen.

 

6. Rücktritt des Auftraggebers

6.1. Sofern keine abweichenden Stornofristen vereinbart sind, ist der Auftraggeber bei Rücktritt verpflichtet, pauschaliert folgende Entschädigung bzw. die Stornogebühren an NORD-OSTSEE-TOURISTIK zu zahlen:
6.1.1. Rücktritt des Auftraggebers bis 31 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr von pauschaliert 125,– €; im übrigen Rückgabe des Gesamtkontingents bis zu diesem Stornierungszeitpunkt kostenfrei;
6.1.2. Rücktritt zwischen dem 30. und einschließlich dem 22. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 25% des Gesamtgruppenpreises;
6.1.3. Rücktritt zwischen dem 21. und einschließlich dem 15. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 50% des Gesamtgruppenpreises;
6.1.4. Rücktritt zwischen dem 14. und einschließlich dem 7. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 60% des Gesamtgruppenpreises;
6.1.5. Rücktritt nach dem 7. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 80% des Gesamtgruppenpreises.
6.1.6. Bei Auftraggebern, die nur Übernachtungen ohne weitere Leistungen gebucht haben, sind 80% des Gesamtgruppenpreises bei Rücktritt nach dem 14. Tag vor Reisebeginn zu entrichten. Im Übrigen gelten die Fristen und Pauschalierungen aus den Ziff. 6.1.1. – 6.1.3.
6.1.7. Tritt der Auftraggeber die Reise nicht an gelten die Ziff. 6.1.5. sowie die Ziff. 6.1.8. folgende entsprechend.
6.1.8. Sofern der Aufraggeber nicht die gesamte Gruppe, sondern nur einen Teil der Gruppe storniert, wird der neue Preis mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen und nach Möglichkeiten von NORD-OSTSEE-TOURISTIK erneut festgesetzt. Kommt keine Einigung zustande, so gilt der Rücktritt für einen Teil der Gruppe als Rücktritt des Auftraggebers für die Gesamtgruppe. Es gelten sodann die unter 6.1.1. – 6.1.6. aufgeführten Pauschalsätze.
6.1.09. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen werden bei Stornierung die Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern NORD-OSTSEE-TOURISTIK nicht in der Lage ist, die Eintrittskarten gegen Auszahlung des Eintrittsgeldes durch den jeweiligen Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten. Im zuletzt genannten Fall werden die von NORD-OSTSEE-TOURISTIK erzielten Beträge zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Beschaffung der Karten von NORD-OSTSEE-TOURISTIK ausdrücklich als vermittelte Leistung gegenüber dem Auftraggeber im Vertrag bezeichnet worden ist. Die pauschalierten Entschädigungen gem. Ziffern 6.1.1 bis 6.1.6 berechnen sich in dem Fall von Reisen mit Eintrittskarten auf den restlichen Reisepreis ohne Eintrittskarten.

6.1.10. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, eine niedrigere als die vorgesehenen pauschalen Entschädigungen nachzuweisen oder nachzuweisen, dass NORD-OSTSEE-TOURISTIK keine Nachteile durch den Rücktritt hat. In diesen Fällen ist der Auftraggeber nur zu der niedrigeren, bzw. zu keiner Entschädigungszahlung verpflichtet.
6.1.10. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen werden bei Stornierung die Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern NORD-OSTSEE-TOURISTIK nicht in der Lage ist, die Eintrittskarten gegen Auszahlung des Eintrittsgel-des durch den jeweiligen Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten. Im zuletzt genannten Fall werden die von NORD-OSTSEE-TOURISTIK erzielten Beträge zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Beschaffung der Karten von NORD-OSTSEE-TOURISTIK ausdrücklich als vermittelte Leistung gegenüber dem Auftraggeber im Vertrag bezeichnet worden ist.

6.1.11. NORD-OSTSEE-TOURISTIK bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass NORD-OSTSEE-TOURISTIK ein höher Schaden als die vorstehenden pauschalierten Entschädigungen entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Erstattung des höheren tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.
6.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der schriftliche Zugang der Erklärungen (Rücktritt etc.) für die Einhaltung der Fristen bei NORD-OSTSEE-TOURISTIK maßgeblich. Textform (Fax, E-Mail) ist ausreichend, wenn der Auftraggeber insofern den Zugang bei NORD-OSTSEE-TOURISTIK nachweisen kann.

 

7. Änderungen auf Verlangen des Auftraggebers

7.1. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann NORD-OSTSEE-TOURISTIK ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 30,- € pro Buchung verlangen, soweit nicht von NORD-OSTSEE-TOURISTIK eine höhere Entschädigung nachgewiesen wird.
7.2. Vom Auftraggeber verlangte Umbuchungen der Gruppenreise bedürfen der einvernehmlichen Vertragsänderung. Kommt eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht zustande, so ergeben sich die Rechte beider Teile aus dem geschlossenen Vertrag.

 

8. Ersatzreisende

8.1. Der Auftraggeber kann bei Gruppenreisen bis zum Reisebeginn Namens- und Personenänderungen vornehmen lassen, sofern die Ersatzreisenden den besonderen Reiseerfordernissen genügen und der Teilnahme des/der Ersatzreisenden nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.2. Die durch die Teilnahme anderer Gruppenreisenden entstehenden Mehrkosten betragen pauschal 30,– € pro Buchung, sofern NORD-OSTSEE-TOURISTIK nicht einen höheren Aufwand konkret nachweist.

9. Reiseabbruch – nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

9.1. Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Auftraggebers bzw. seiner Gruppenmitglieder liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich NORD-OSTSEE-TOURISTIK bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
9.2. Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

10. Rücktritt und Kündigung durch NORD-OSTSEE-TOURISTIK

10.1. ohne Einhaltung einer Frist
10.1.1. NORD-OSTSEE-TOURISTIK kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass eine Fortführung der Reise für NORD-OSTSEE-TOURISTIK oder andere Personen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe nicht an sachlich begründete Hinweise halten und sich dadurch eine erhebliche Störung der Reise oder anderer Personen ergibt.
10.1.2. NORD-OSTSEE-TOURISTIK hat im Fall von 10.1.1. Anspruch auf den vereinbarten Gesamtgruppenpreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben oder von Leistungsträgern Rückerstattungen erfolgen.
10.1.3. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon im Übrigen unberührt.
10.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
10.2.1. Ist in den Vertragsunterlagen ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann NORD-OSTSEE-TOURISTIK bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn absehbar ist, dass der Auftraggeber die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht.
10.2.2. NORD-OSTSEE-TOURISTIK ist in diesem Fall zur unverzüglichen Information des Auftraggebers verpflichtet.
10.2.3. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.
10.2.4. Von dem Auftraggeber geleistete Anzahlungen sind ihm unverzüglich von NORD-OSTSEE-TOURISTIK zurückzuerstatten. Davon ausgenommen ist die pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 125,- Euro. Ziffer 10.3 bleibt unberührt.
10.3. Die unter Ziffer 6.1.1. genannte kostenlose Stornofrist gilt für beide Vertragsseiten. Kommt es von Seiten NORD-OSTSEE-TOURISTIK zu einem Rücktritt vom Vertrag, werden geleistete Anzahlungen des Auftraggebers unverzüglich von NORD-OSTSEE-TOURISTIK zurückerstattet.
10.3.1. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.

 

11. Kündigung infolge höherer Gewalt

11.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
11.2. Nach Kündigung kann NORD-OSTSEE-TOURISTIK für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung in Anrechnung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises verlangen.
11.3. Entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vor Reisebeginn infolge von keinem der Vertragsparteien zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt – vgl. 11.1.) und entstehen NORD-OSTSEE-TOURISTIK Kosten, die trotz nachweisbarer Versuche von NORD-OSTSEE-TOURISTIK z.B. bei Leistungsträgern nicht vermieden werden können, so tragen die Vertragsparteien diese Kosten je zur Hälfte.

 

12. Gewährleistung und Abhilfe

12.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. NORD-OSTSEE-TOURISTIK kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels oder einer gleichwertigen Ersatzleistung.
12.2. Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des Preises nur verlangen, wenn er den Mangel bei NORD-OSTSEE-TOURISTIK anzeigt – soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber NORD-OSTSEE-TOURISTIK unzumutbar machen – und NORD-OSTSEE-TOURISTK keine Abhilfe schafft Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Preises zu.
12.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet NORD-OSTSEE-TOURISTIK nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Auftraggeber auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn NORD-OSTSEE-TOURISTIK die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Auftraggebers die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
12.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Auftraggeber die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und NORD-OSTSEE-TOURISTIK erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
12.5. Bei berechtigter Kündigung kann NORD-OSTSEE-TOURISTIK für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtgruppenpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Auftraggeber kein Interesse haben. NORD-OSTSEE-TOURISTIK hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind.
12.6. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

13. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beseitigung von Leistungsstörungen, soweit notwendig und zumutbar, mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich NORD-OSTSEE-TOURISTIK zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Anzeige, so kann keine Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangt werden.

 

14.Haftungsbeschränkung

14.1. Die vertragliche Haftung von NORD-OSTSEE-TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Gesamtgruppenpreis beschränkt,
14.1.1. soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
14.1.2. wenn NORD-OSTSEE-TOURISTIK für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2. Für alle gegen NORD-OSTSEE-TOURISTIK gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtgruppenpreises beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
14.3. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von NORD-OSTSEE-TOURISTIK eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten von NORD-OSTSEE-TOURISTIK.
14.4. Weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt (ausgenommen hiervon die Regelung nach Ziff. 14.1.2.).

 

15. Haftungsbeschränkungen bei Fremdleistungen

15.1. NORD-OSTSEE-TOURISTIK haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in den Vertragsunterlagen bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
15.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Auftraggeber bzw. den Mitgliedern seiner Gruppe hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt NORD-OSTSEE-TOURISTIK insoweit Fremdleistungen, sofern NORD-OSTSEE-TOURISTIK in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf die Vermittlung dieser Leistungen hinweist. NORD-OSTSEE-TOURISTIK haftet hier nicht für die Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Haftung für die Vermittlung der Leistung bleibt unberührt.

 

16.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

16.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen gemäß Ziff. 12 des Vertrags hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber NORD-OSTSEE-TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
16.2. Ansprüche des Auftraggebers nach Ziffer 16.1. verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an NORD-OSTSEE-TOURISTIK durch den Auftraggeber beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16.1. betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.
16.3. Im Übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, ausgenommen bei Körperverletzungen.

17. Insolvenzschutz

NORD-OSTSEE-TOURISTIK ist nicht verpflichtet, Sicherungsscheine auszugeben.

 

18. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen, soweit diese nicht nach Ziff. 14. des Vertrags eingreifen.

 

19.Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Husum.

 

20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Nord-Ostsee-Touristik GmbH
Hauptstraße 20a
25872 Ostenfeld

Tel. 04845 – 790 985

Stand: Januar 2018